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Arbeitskreis Offene Kan?le ?sterreich

 

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Seit heute könnt ihr auf der Homepage des AOKÖ lesen, wie Kurt Palm, freier Regiesseur, über die Etablierung eines Offenen Kanals denkt. Dabei betont er die Bedeutung des Offenen Kanals für soziale Themen.

Ein Zitat aus dem Gespräch:
"Das Problem ist natürlich, dass es in unserer Zeit eine Dynamik gibt, die im wesentlichen von Schwachmatikern bestimmt wird. Jeder Volltrottel glaubt, wenn er einmal eine Masche gefunden hat, kann er die bis zum Exzess ausreizen."

hauptbild

Auf der Homepage des Arbeitskreises Offene Kanäle Österreich wurden heute drei Texte veröffentlicht, auf die ich hier kurz hinweisen möchte.

Fabian Burstein schrieb den Essay Wider die „nützliche“ Apathie – Der Offene Kanal als Instrument zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Darin erörtert Fabian journalistische Kriterien, die die Verzerrung der Realität zum Prinzip der Berichterstattung machen. Er zitiert wissenschaftliche Ansätze zur Gatekeeperfunktion der Medien, also zur Selektion der Nachrichten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach den eigentlichen Bedürfnissen der Medienkonsumenten. Und Fabian findet in seinem Plädoyer zu Recht: Der Offene Kanal hat Bedeutung als Forum für authentische Berichterstattung.

Weiters findet sich jetzt auf offener-kanal.at ein Beitrag, der sich mit verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Offenen Kanälen beschäftigt - Grundrecht Medienpartizipation:

Die Dynamik im Bereich der neuen Kommunikations- und Informationstechnologien schuf veränderte Zugangs- und Verbreitungsmöglichkeiten für Fernsehen und Radio, wurde aber in Österreich von der Legislatur noch nicht ausreichend gewürdigt. (...) Als Konsequenz müsste in diesem Zusammenhang auch die Etablierung Offener Kanäle als eine realisierbare Möglichkeit der neuen Kommunikationstechnologien Berücksichtigung finden.

Dabei wird auch die Frage der Sendeverantwortung behandelt. Dieses Gebiet stellt für das österreichische Medienrecht noch Neuland dar. Der herkömmliche Rundfunkbegriff setzt eine feste Rollenteilung zwischen aktivem Sender und passiv-rezeptiven Empfängern voraus. Im Offenen Kanal wird dieses Verhältnis massiv verändert, weshalb berechtigterweise die Überlegung angestellt werden muss, ob er eine Zwischenstellung zwischen Massen- und Individualkommunikation einnimmt und eine eigene medienrechtliche Definition erforderlich wird, die eventuell zu einer Erweiterung des Rundfunkbegriffs führt.

Schließlich findet sich im Kapitel Dokumentation nunmehr ein ausführliches Linkverzeichnis zu den deutschen Landesmediengesetzen und Statuten Offener Kanäle. Damit wird wertvolles Vergleichsmaterial erschlossen. Die Links werden regelmäßig aktualisiert und nach Gegebenheit erweitert.

 
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